• 1             Die Atmosphäre in der Schule wird durch einen höflichen und freundlichen Umgangston, einschließlich des Grüßens und gegenseitiger Hilfe und Unterstützung bestimmt.

           

          2             Die Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrer sowie des übrigen Hauspersonals.

           

          3             Jeder achtet das Eigentum anderer. Pfleglicher Umgang mit Schulinventar ist selbstverständlich. 

           

          4             Schulhaus und Schulgelände sind Nichtraucherzonen. Das Mitführen von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen ist verboten.

           

          5             Das Mitführen und das Konsumieren von Energydrinks und ähnlich „aufputschenden“ Getränken ist verboten.

           

          6             Das Mitbringen von Waffen aller Art, das Mitführen und Konsumieren jeglicher Rausch- und Suchtmittel ist ebenso verboten.

           

          7             Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

           

          8             Während der gesamten Unterrichtszeit wird das Nutzen von Geräten, mit denen die Aufzeichnung und das Abspielen von Audio, Video oder Bild möglich ist, untersagt.

           

          9             Schüler dürfen von keinen anderen Personen in der Schule Bild- oder Tonaufnahmen anfertigen.

           

          10          Besteht der Verdacht auf Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz in Form von Weitergabe pornografischer Aufzeichnungen, gewaltverherrlichender Bilder, verfassungsfeindlicher Lieder und Propaganda, werden die Eltern informiert und der Tatbestand zur Anzeige gebracht.

           

          11          Werden nach Punkt 4, 5, 6, 7, 8 und/oder 10 verbotene Gegenstände, Medienträger und/oder Substanzen trotzdem mitgeführt, werden diese sichergestellt und ausschließlich an Erziehungsberechtigte herausgegeben.