Hausordnung
Verhalten bei Unterrichtsversäumnis- Fehlende Schüler müssen bis 9:00 Uhr telefonisch entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall nachzureichen.
- Fehlt ein Schüler unentschuldigt, werden die Eltern informiert. Unentschuldigte Fehlzeiten werden grundsätzlich dokumentiert und gegebenenfalls an die gesetzlich vorgesehenen Behörden weitergeleitet.